Schlichtung bei Immobilienstreitfällen

Außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, Streitigkeiten beizulegen oder einen Konflikt zu lösen. Schlichtung, Mediation und Schiedsverfahren sind die bekanntesten außergerichtlichen Verfahren, die einvernehmliche Streitklärungen zum Ziel haben. Während ein Schlichter aktiv Lösungen vorschlägt, die das geltende Recht und die Interessen der Parteien berücksichtigen, führt der Mediator lediglich durch das Verfahren – die in Streit stehenden Parteien sollen selbst eine einvernehmliche Lösung finden.

Die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) sieht ausdrücklich Wege der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vor. So ist am 1. April 2016 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19. Februar 2016 in Kraft getreten. Das Gesetz bestimmt Anforderungen bezüglich Fachkompetenz, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Transparenz des Streitbeilegungsverfahrens und der Streitmittler.

Als unabhängige, sachverständige Schlichter berücksichtigen wir die elementaren Verfahrensgrundsätze, wie die Gewährung des rechtlichen Gehörs, das Gebot des fairen Verfahrens, das Gebot der gleichmäßigen Einbindung der Parteien, das Verbot der Benachteiligung einer Partei und die Wahrung der Vertraulichkeit.

Wir werden als Streitschlichter nur dann tätig, wenn der Sachverhalt in unsere sachliche Zuständigkeit fällt, wie beispielsweise bei allen Fragen rund um Immobilien sowie insbesondere um die Wertermittlung von Immobilien.

Was ist Schlichtung?

Ein Schlichtungsverfahren ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument – ein freiwilliges, flexibles, vertrauliches und interessenbezogenes Verfahren. Die Parteien arbeiten mit der Unterstützung des Schlichters an einer gütlichen Streitbeilegung. Der Schlichter agiert dabei als neutraler Dritter, der einen unverbindlichen Einigungsvorschlag unterbreitet.

Der Ablauf ist dahingehend flexibel, dass die Parteien den zeitlichen Rahmen, die Struktur und den Inhalt des Verfahrens selbst bestimmen können. Schlichtungsverfahren sind nur selten öffentlich. Sie sind interessenbezogen, weshalb der Schlichter bei seinem Einigungsvorschlag nicht nur die rechtliche Position der Parteien berücksichtigt, sondern auch wirtschaftliche, finanzielle und/oder persönliche Interessen beachtet. Letztendlich sind es die Parteien, die über eine Einigung und deren Inhalt entscheiden.

Wie funktioniert Schlichtung?

Um eine Lösung zu finden, tritt bei der Schlichtung eine dritte Person auf, der sogenannte Schlichter, oft auch Ombudsmann bzw. Ombudsfrau genannt. Diese versucht mit den Parteien gemeinsam einen Weg zu finden, der beiden Parteiinteressen am ehesten gerecht wird. Die Schlichtungsstellen sind in der Wahl ihrer Verfahren frei bzw. legen diese in ihrer Verfahrensordnung fest. Zu den denkbaren Verfahren gehört neben dem Schlichtungsvorschlag auch die Mediation.

Die wesentlichen Vorteile des Schlichtungsverfahrens

Parteiautonomie

Die Parteien können den zeitlichen Rahmen, die Struktur und den Inhalt des Schlichtungsverfahrens selbst bestimmen.

Expertise des Entscheidungsträgers

Die Parteien können ihren Schlichter frei wählen. Die Parteien können ihre Auswahl auf Kriterien wie Erfahrung, berufliche und/oder persönliche Expertise, Verfügbarkeit, Sprache und kulturelle Fähigkeiten stützen. Ein Schlichter muss unparteiisch und unabhängig sein.

Zeit- und Kosteneffizienz

Wegen der formlosen und flexiblen Natur des Schlichtungsverfahrens kann das Schlichtungsverfahren zeit- und kosteneffizient durchgeführt werden.

Vertraulichkeit

Die Parteien schließen üblicherweise eine Vertraulichkeitsabrede. So können Streitigkeiten diskret beigelegt und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden.

Was ist ein Schiedsgutachten?

Sachverständige aus dem technischen oder anderen nicht-juristischen Bereichen spielen bei der Lösung von Wirtschaftsstreitigkeiten oft eine wichtige Rolle:
In staatlichen Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren werden häufig Sachverständige von Richtern oder Schiedsrichtern benannt, um diese bei der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit technischen oder nicht-juristischen Fragen, deren Beantwortung einer bestimmten Expertise bedarf, zu unterstützen. In Schiedsverfahren nutzen Parteien gelegentlich einen parteibenannten Sachverständigen, damit dieser sie bei der schlüssigen Argumentation ihrer Positionen unterstützt.
Unter dem Begriff „Schiedsgutachter“ wird auch noch eine andere Art des Sachverständigen verstanden: wenn sich die Parteien in ausschließlich technischen, nicht aber rechtlichen Fragen, ganz oder weitestgehend uneinig sind, können sie übereinkommen, gemeinsam einen Sachverständigen zu bestimmen, der eine verbindliche Stellungnahme zur in Rede stehenden Streitfrage abgibt. Die Stellungnahme kann auf die Einbeziehung eines oder mehrerer in Streit stehender Fakten begrenzt sein oder die Festlegung und Klarstellung der Rechte und Pflichten der Parteien betreffen.