Mietvertragsberatung
Sowohl Eigentümer als auch Mieter stehen vor der komplexen Aufgabe, einen angemessenen Mietvertrag mit marktgerechten Mietpreisen zu verhandeln. Bei der Verhandlung von Mietverträgen ist eine Reihe von Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehören nicht nur die Miethöhe und Vertragslaufzeit, sondern beispielsweise auch die Gestaltung von Wertsicherungsklauseln (Indexierung), Umlagefähigkeit von Betriebs- und Nebenkosten, Wettbewerbsverbote, Regelungen bezüglich Instandhaltung und Instandsetzung u.a.m.. Eine ausgewogene Vertragsgestaltung setzt deshalb umfassendes Know-how und Marktkenntnisse voraus. Wir führen oder begleiten Mietvertragsverhandlungen bei Erstanmietung und / oder Mietvertragsverlängerungen.
Unser Leistungsspektrum im Einzelnen
- Beurteilung und Vereinbarung nachhaltiger und marktgerechter Mietpreise für sämtliche Nutzungsarten
- Formulierung des Mietvertrags entsprechend den Marktgepflogenheiten
- Ausschluss von wirtschaftlichen Risiken aufgrund nicht sachgerechter Mietvertragsgestaltung
- Unterstützung bei der Optimierung einzelner wirtschaftlicher Vertragsbestandteile des Mietvertrages
- Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen unterschiedlicher Mietvertragskonstellationen
- Optimierung des Mietvertragsverhältnisses
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Mietvertragsberatung nicht um eine Rechtsdienstleistung i. S.
§ 2 Abs. 1 und 2 Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG handelt.