Wissenswertes

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Qualifikation – ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden bestellte Sachverständige auch daraufhin geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Die hervorgehobene Stellung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird auch in Gesetzen und in der Rechtsprechung betont. So regeln die Strafprozessordnung in § 73 Abs. (2) sowie die Zivilprozessordnung in § 404 Abs. 2 ausdrücklich, dass für all die Sachgebiete, für die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vorhanden sind, andere nur dann heranzuziehen sind, wenn besondere Umstände dies erfordern.

Aufgaben und Aufträge – Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln, sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen, sie analysieren und bewerten. Die Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit.

Öffentliche Bestellung – Vertrauen und Sicherheit
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

The Royal Institution of Chartered Surveyors

Die RICS – The Royal Institution of Chartered Surveyors – wurde 1868 in Großbritannien gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta. Heute ist die RICS ein weltweit tätiger Berufsverband von Immobilienfachleuten, der über 100.000 qualifizierte Mitglieder in mehr als 140 Ländern rund um den Globus repräsentiert.

Die RICS steht für die professionelle Berufsausübung in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft. Sie regelt und fördert den Berufsstand auf der Grundlage hoher fachlicher Standards und einer strengen Berufsethik. Zudem gilt sie als führende Wissensquelle in sämtlichen Immobilienfragen und erbringt unabhängige, unparteiische Beratungsleistungen für ihre Mitglieder, die Öffentlichkeit, Institutionen und internationale Organisationen. Das kontinentaleuropäische Dach der Organisation bildet die RICS Europe mit Sitz in Brüssel. Ihr gehören derzeit 18 Nationalverbände an.

RICS-Mitglieder verfügen über eine weltweit anerkannte berufliche Qualifikation (MRICS und FRICS), sind Teil eines internationalen Netzwerkes von Immobilienfachleuten, unterliegen strikten ethischen Verhaltensregeln, genießen Glaubwürdigkeit und Einfluss bei Entscheidungsträgern auf nationaler und internationaler Ebene und profitieren vom Grundsatz des lebenslangen Lernens.

Der Ethikkodex der RICS ist für alle Mitglieder weltweit verbindlich. Die fünf übergeordneten beruflichen und ethischen Grundsätze lauten

  • integer handeln
  • jederzeit ein hohes Serviceniveau bieten
  • sich so verhalten, dass das Vertrauen in den Berufsstand gefördert wird
  • mit anderen respektvoll umgehen
  • Verantwortung übernehmen

Darüber hinaus sind weitere Verhaltensrichtlinien in den „Rules of Conduct für Mitglieder“ und den „Rules of Conduct für Firmen“ niedergelegt.
Nur Chartered Surveyors dürfen die Berufsbezeichnung „MRICS“ (Professional Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors) oder „FRICS“ (Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors) führen. Beide Berufsbezeichnungen sind das Qualitätssiegel für Professionalität und Integrität. Chartered Surveyors müssen die strengsten Verhaltensregeln („Code of Ethics“) beachten, um den Interessen der Kunden und der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Der Begriff „Chartered Surveyor“ lässt sich nur schwer übersetzen. Diese Worte stehen daher weltweit für „hoch qualifizierte Immobilienfachleute“.