Mietvertragsberatung

Sowohl Eigentümer als auch Mieter stehen vor der komplexen Aufgabe, einen angemessenen Mietvertrag mit marktgerechten Mietpreisen zu verhandeln. Bei der Verhandlung von Mietverträgen ist eine Reihe von Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehören nicht nur die Miethöhe und Vertragslaufzeit, sondern beispielsweise auch die Gestaltung von Wertsicherungsklauseln (Indexierung), Umlagefähigkeit von Betriebs- und Nebenkosten, Wettbewerbsverbote, Regelungen bezüglich Instandhaltung und Instandsetzung u.a.m.. Eine ausgewogene Vertragsgestaltung setzt deshalb umfassendes Know-how und Marktkenntnisse voraus. Wir führen oder begleiten Mietvertragsverhandlungen bei Erstanmietung und / oder Mietvertragsverlängerungen.

Unser Leistungsspektrum im Einzelnen

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Mietvertragsberatung nicht um eine Rechtsdienstleistung i. S.
§ 2 Abs. 1 und 2 Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG handelt.